Die richtige Reisekrankenversicherung

03.November 2008

Bei Urlaubsreisen ins Ausland bieten viele Reiseunternehmen zusätzliche private Reisekrankenversicherungen an. Über einen Abschluss dieser Zusatzversicherung sollte in jedem Fall nachgedacht werden, denn im akuten Krankheitsfall bleiben sonst möglicherweise Kosten am Urlauber hängen.Kosten, die für eine Behandlung im Ausland anfallen werden von deutschen Krankenversicherungen nur in der Höhe übernommen, die für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland anfallen würden. Die darüber hinaus gehenden Kosten muss der Reisende selber zahlen. Bei einem nötigen Aufenthalt in einem Krankenhaus kommt die Kasse darüber hinaus nur für das Zimmer auf, das landesüblich ist- die zusätzlichen Kosten für ein Zwei- oder Dreibettzimmer zahlt dann ebenfalls der Urlauber. So können im Zweifelsfall deutliche finanzielle Zusatzaufwendungen mit einem Unfall oder einer Krankheit im Urlaub verbunden sein. Der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung schützt vor diesen nicht kalkulierbaren Kosten und ermöglicht die bestmöglichste Versorgung. Auf die Aussage, dass für Behandlungskosten in den Ländern, in denen die europäische Versicherungskarte akzeptiert wird, auf den Versicherten keine Folgekosten zukommen, sollte sich kein Reisender verlassen. Trotzdem sollte diese Karte unbedingt vor Reiseantritt bei der Gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, denn sie ersetzt inzwischen den Auslandskrankenschein. Vor der Behandlung sollte in jedem Fall explizit ausgedrückt werden, dass eine Behandlung als Privatpatient nicht gewünscht ist. Damit werden zusätzliche Kosten, die später von der Versicherung nicht übernommen werden ausgeschlossen.

Bei Kosten, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden, ist in der Regel Vorkasse zu leisten. Das gilt auch dann, wenn die private Reisekrankenversicherung in Anspruch genommen wird. Für jede ärztliche Behandlung sollte deshalb auf eine detaillierte Rechnung bestanden werden, denn diese bildet die Grundlage für die spätere Rückzahlung.

Manche Anbieter der Reisekrankenversicherung bestehen auf einer Inkenntnissetzung bei einer akuten Erkrankung. Wird dies nicht berücksichtigt, kann die Kasse von einer späteren Rückzahlung absehen!

Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollte unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden. In diesem steht, welche Behandlungen die Kasse übernimmt und welche nicht.

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